Prop-Firm Steuern in Deutschland 2026 – Was du ans Finanzamt melden musst
Profits aus FTMO, MyFundedFX & Co. richtig versteuern. Gewerbe oder selbstständig? Welche Belege brauchst du?
Steuerliche Einordnung von Prop-Firm-Einkünften
Profits aus Prop-Firm-Challenges werden in Deutschland als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (§ 18 EStG) oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) eingeordnet — je nach Ausgestaltung der Tätigkeit. Die meisten Trader fallen in die selbstständige Kategorie, solange sie ohne Mitarbeiter und ohne festes Büro handeln.
Welche Belege brauchst du?
- Bank-/Krypto-Eingänge der Payouts (Kontoauszüge)
- Rechnungen für Challenge-Fees (sind Betriebsausgaben!)
- VPS-Kosten, TradingView-Abo, Hardware
- Internet anteilig
Gewerbeschein nötig?
Bei nachhaltigen Gewinnen über etwa €2.000 pro Jahr und regelmäßiger Tätigkeit ist ein Gewerbeschein meist Pflicht. Vorteil: Du kannst Betriebsausgaben absetzen und VAT-pflichtig werden. Nachteil: IHK-Beitrag, Gewerbesteuer ab €24.500 Gewinn.
Krypto-Payouts versteuern
Wenn du in USDT/BTC ausgezahlt wirst, gilt der EUR-Gegenwert zum Zeitpunkt des Eingangs als steuerpflichtiger Betrag. Verkauft du die Krypto später mit Gewinn/Verlust, kommt ggf. die 1-Jahres-Regel des § 23 EStG dazu.
Steuerberater empfohlen
Eine Erstberatung kostet €100-200 und kann sich locker mehrfach bezahlt machen. Achte auf Berater mit Trader-Erfahrung.
Fazit
Prop-Firm-Profits sind steuerpflichtig — aber durch korrekte Buchführung und Betriebsausgaben-Absetzung kann die effektive Steuerlast deutlich reduziert werden. Ein Gewerbeschein ist ab ~€2k Jahresumsatz Pflicht.